Was ist Strafverteidigung?

 

"Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben. Im Strafverfahren bringt der Staat gegen persönliche Freiheit und Vermögen des Einzelnen seine Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz wie in keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Lebens"

                                                                    (Hans Dahs in: Handbuch des Strafverteidigers)

 

Fachanwalt für Strafrecht

 

Aufgrund nachgewiesener besonderer praktischer Erfahrung und besonderer theoretischer Kenntnisse im Strafrecht und Strafprozessrecht führe ich als Rechtsanwalt die Zusatzbezeichnung ‚Fachanwalt für Strafrecht‘. Als Mandant biete ich Ihnen eine hochspezialisierte Verteidigung in Strafsachen, sei es in kleinen oder großen Verfahren. Und das bei fairen und transparenten Anwaltsgebühren.

 

Ich biete Ihnen die Möglichkeit, mir Ihren Fall in einem persönlichen Gespräch unverbindlich vorzustellen und zu erfragen, welche Gestaltungsspielräume ersichtlich sind und wie viel die Verteidigung in dieser Angelegenheit kosten wird. Wenn ich Ihre Verteidigung übernehme, werde ich alles juristisch Zulässige für Sie unternehmen, um eine Strafe abzuwenden oder abzumildern.

 

Den Ermittlungs- und Justizbehörden (Polizei, Zoll, Staatsanwaltschaft, Gericht) sollten Sie nie alleine gegenübertreten.

 

Tätigkeiten

 

- Bußgeldverfahren

- Vertretung im Ermittlungsverfahren

- Strafverteidigung vor Gericht

- Rechtsmittelverfahren (Berufung und Revision)

- Strafvollstreckung

- Verfassungsbeschwerden in Strafsachen

 

Erfolge

 

In Strafsachen habe ich erfolgreich bereits mehrere Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht vertreten.