Vollmacht

Vollmacht:

 

Um für Sie tätig werden zu können, benötige ich eine schriftliche Vollmacht. Zu Ihrer Vereinfachung können Sie sich durch Klick auf den nachfolgenden Eintrag ein Vollmachtsexemplar über Ihren Rechner ausdrucken:
 

Vollmacht-11.pdf
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Allgemeine Mandatsbedingungen

 

In Verbindung mit der erteilten Vollmacht gelten zur Mandatsbearbeitung fünf Punkte, die ich für meine Tätigkeit als verbindlich erkläre:

1. Ein Mandatsverhältnis kommt nur zustande, wenn der Auftrag angenommen und dies dem Auftraggeber schriftlich bestätigt worden ist. Ist dies der Fall, so werden fortlaufend Informationen über den Stand der Bearbeitung bzw. des laufenden Verfahrens erteilt. So insbesondere durch Übersendung von Durchschriften wesentlichen Schrift-verkehrs sowie von Terminsberichten.

2. Zur effektiven Mandatsbearbeitung erteilt der/die Mandant/in fortlaufend vollständige Informationen und überläßt alle zur Fallbearbeitung erforderlichen schriftlichen Unterlagen. Verhandlungen und Gespräche mit der Gegenseite werden ohne Information des Anwalts nicht geführt.

3. Hinsichtlich der Mandatsbearbeitung gilt, daß jede Angelegenheit nach ihrer Bedeutung und ihrem Umfang entsprechend in angemessener Weise zügig bearbeitet wird. Eine beschleunigte Bearbeitung, etwa noch am selben Tage oder am Wochenende ist gesondert zu vergüten.

4. Bei der Auftragserteilung und nach dem jeweiligen Fortgang der Sache ist ein angemessener Kostenvorschuß zu entrichten, der spätestens 10 Tage nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung fällig ist. Dies selbst dann, wenn bereits bei Mandatsübernahme feststehen sollte, daß die Verfahrenskosten der Gegenseite aufzulegen sind.

5. Fernmündliche Auskünfte und Erklärungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung gültig. So insbesondere deshalb, weil bei telefonischen „Ferndiagnosen“ der maßgebliche Sachverhalt überhaupt nur rudimentär zu ermitteln ist.